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Grenzüberschreitende Unternehmenssanierung im Lichte der EuInsVO
Mit dem Inkrafttreten der EuInsVO am 31. Mai 2002 haben die europäischen Mitgliedstaaten erstmals eine verbindliche Vorgabe für die Koordination und Gestaltung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren erhalten. Es besteht nunmehr eine gemeinsame Basis zur Beantwortung der drei klassischen Fragen des Internationalen Insolvenzrechts: die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit, die Abgrenzung der räumlichen Wirkungserstreckung eines im Inland eröffneten Insolvenzverfahrens und die Voraussetzungen für die ...

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